KranichEnergie – das sind zuverlässige und preiswerte Energieprodukte mit exklusiven Zusatzleistungen.
Damit nutzen Sie für Ihren Energieverbrauch einen hohen Anteil an regenerativen Energien und tragen persönlich überdurchschnittlich zum Umweltschutz bei.
Sprechen Sie Ihren Berater der EVK Kranenburg auch auf die Möglichkeit einer Versorgung mit EVK KLASSIK Gas einmal unverbindlich an.
Über unsere aktuellen Tarife beraten wir Sie gerne in unserem Service-Büro.
Nutzen Sie unsere speziellen Angebote für Selbstständige und Gewerbebetreibende zu besonderen Konditionen.
Ein Vergleich lohnt sich!
KranichStrom kommt aus Norwegen
Unseren KranichStrom beziehen wir aus dem Flusskraftwerk in der südnorwegischen Provinz Agder – absolut emissionsfrei! Das am Fluss Otra gelegene Wasserkraftwerk Hunsfoss hat eine maximale Leistung von 12,3 Megawatt und eine mittlere Jahresproduktion von rund 75 Millionen Kilowattstunden Strom.
Daten & Information
Wassereinspeisung Erste Inbetriebnahme/Renovation Fallhöhe Antrieb des Generators Maximalleistung Mittlere Jahresproduktion | Otra 1926/1964 13 m Kaplanturbine 12,3 MW 75 GWh |
Wenn Sie sich für EVK PROFI Strom entscheiden, erledigen wir alle weiteren Formalitäten für Sie:
Über unsere aktuellen Tarife beraten wir Sie gerne in unserem Service-Büro.
Erdgas ist der umweltschonendste unter den fossilen Energieträgern.
Erdgas lässt sich vielseitig einsetzen – egal ob Sie damit kochen, heizen oder es zur Warmwasseraufbereitung nutzen, für jede Verbrauchsmenge haben wir das passende Angebot.
Die Energie lässt sich mit geringen Emissionen effizient nutzen und wird deshalb immer mehr zur Energie »Nummer eins«.
Mit der Entscheidung für Erdgas leisten Sie aktiven Umweltschutz.
Wenn Sie sich für KranichErdgas entscheiden, erledigen wir alle weiteren Formalitäten für Sie:
Nutzen Sie unsere speziellen Angebote für Selbstständige und Gewerbetreibende zu besten Konditionen.
Ein Vergleich lohnt sich!
Persönliche Beratung in unserem EVK-Servicebüro in der Große Straße 33
Stand Mai 2022
Erdgas ist der umweltschonendste unter den fossilen Energieträgern.
Erdgas lässt sich vielseitig einsetzen – egal ob Sie damit kochen, heizen oder es zur Warmwasseraufbereitung nutzen, für jede Verbrauchsmenge haben wir das passende Angebot.
Die Energie lässt sich mit geringen Emissionen effizient nutzen und wird deshalb immer mehr zur Energie »Nummer eins«.
Mit der Entscheidung für Erdgas leisten Sie aktiven Umweltschutz.
Wenn Sie sich für KranichErdgas entscheiden, erledigen wir alle weiteren Formalitäten für Sie:
Sichern Sie sich jetzt unseren neuen Wärmepumpentarif KranichWärme!
Bei Interesse helfen die Kollegen im Servicebüro Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Sie!
Die Energieversorgung Kranenburg ist Ihr sicherer Anbieter für die Grundversorgung mit Erdgas und seit dem 01.01.2022 auch mit Strom.
Unser Allgemeintarife beinhaltet die Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas in Kranenburg.
Bei Fragen rund um unsere Tarife beraten wir Sie gerne in unserem Servicebüro.
Eine Übersicht der Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier:
Zusammensetzung unserer Strompreise
Ein Großteil unseres Strompreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die EVK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Aufschlag für besondere Netznutzung:
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So möchte die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld stärken. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die hierfür entstandenen Mehrkosten erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) enthalten, sie wird nicht separat ausgewiesen. 2024 liegt die Umlage bei 0,643 ct/kWh netto. 2025 steigt der Wert auf 1,558 ct/kWh netto.
KWKG-Umlage:
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2024 betrug die KWKG-Umlage 0,275 ct/kWh netto. 2025 steigt sie auf 0,277 ct/kWh netto.
Offshore-Haftungsumlage:
Die Offshore-Umlage nach §12 EnFG dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie betrug im Jahr 2024 0,656 ct/kWh netto. 2025 steigt sie auf 0,816 ct/kWh netto.
Stromsteuer:
Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt auch 2025 unverändert bei 2,050 ct/kWh netto.
Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet. In Kranenburg betragen sie 2024 10,020 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 76,86 EUR/Jahr netto im Grundpreis. Für 2025 betragen sie dort 9,980 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 80,30 EUR/Jahr netto im Grundpreis.
Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. In Kranenburg beträgt sie 1,320 ct/kWh netto.
Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.
Stand: Januar 2025
Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind für Strom auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de zu finden.
Zusammensetzung unserer Gaspreise
Ein Großteil unseres Gaspreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die EVK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Energiesteuer (Gassteuer):
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt auch für 2025 unverändert 0,550 ct/kWh. Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.
Bilanzierungsumlage:
Die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie sank zum 1.10.2023 auf 0,000 ct/ kWh netto.
Gasspeicherumlage:
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür bis zum 1. April 2027 anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil in den Gaspreis einfloss. Ab dem 1.1.2024 betrug ihr Wert 0,186 ct/kWh netto. Zum 1.7.2024 erhöhte sich die Gasspeicherumlage erneut auf 0,250 ct/ kWh netto. Zum 1.1.2025 erfährt die Gasspeicherumlage eine erneute Steigerung auf 0,299 ct/ kWh netto.
CO₂ Preis:
Der Kunde trägt zusätzlich die die Energieversorgung Kranenburg GmbH treffenden Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe in ct/kWh („CO₂-Preis“). Dieser Preisbestandteil umfasst die Mehrkosten, die als gesetzlich festgelegter Festpreis für Erdgas unter Anrechnung (anteilig) gelieferter biogener Brennstoffe i. S. d. § 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG für den Verbrauch des Kunden gezahlt werden, soweit und solange das BEHG Festpreise vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025). Der Festpreis für Emissionszertifikate ist in § 10 Abs. 2 BEHG festgelegt. Er wurde 2021 erstmals erhoben und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. Die Ermittlung des Kohlendioxidäquivalents, d. h. der Brennstoffemissionen von Erdgas, aufgrund derer eine Berechnung eines Preises in ct/kWh ermöglicht wird, erfolgt auf Grundlage einer gemäß § 7 Abs. 4 BEHG zu erlassender Rechtsverordnung. Die nach §10 BEHG beschlossene Erhöhung des CO₂-Preises auf 45,00 Euro pro Emissionszertifikat (dies entspricht der Berechtigung zur Emission einer Tonne Treibhausgas in Tonnen Kohlendioxidäquivalent im Jahr) führt 2024 zu einem CO₂-Preis von 0,816 ct/kWh netto. Für 2025, mit Kosten von 55,00 Euro pro Emissionszertifikat, steigt der CO2-Preis erneut auf 0,998 ct/ kWh netto.
Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer an. Für den Zeitraum 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Ab 1.4.2024 steigt der Umsatzsteuersatz wieder auf 19%.
Stand: Januar 2025
Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind für Gas unter www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen zu finden.