AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom/Vertragsbedingungen für Privat- und Gewerbekunden der EVK GmbH

1. Vertragspartner

Nachfolgende Bedingungen regeln das zwischen der EVK Energieversorgung Kranenburg GmbH (nachfolgend EVK genannt) und dem Kunden begründete Vertragsverhältnis hinsichtlich der von der EVK durchgeführten Versorgung mit elektrischer Energie.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für Kunden zur Deckung des überwiegend  für  den  Eigenverbrauch bestehenden  Strombedarfs  in Deutschland möglich. Eine Belieferung über Zweitarifzähler (HT/NT) ist derzeit nicht durchführbar. Die zur Verfügung gestellte Jahresarbeit muss unter 30.000 kWh bei Privatkunden bzw. unter 100.000 kWh bei Gewerbekunden liegen. Die EVK liefert Drehstrom mit einer Nennspannung von etwa 400 V oder Wechselstrom mit einer Nennspannung von etwa 230 V mit einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die Lieferung erfolgt in Niederspannung ohne Leistungsmessung.

2.2 Eine Lieferung erfolgt nicht, soweit und solange die EVK an der Erzeugung, dem Bezug oder der Fortleitung der Elektrizität durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung der EVK wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, EVK von der Lieferverpflichtung befreit.

2.3 Wählt der Kunden eine Naturstromlieferung, erfolgt die Stromerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen.

3. Vertragslaufzeit / Kündigung

3.1 Der Stromliefervertrag kommt durch Annahme des vom Kunden unterbreiteten Angebots auf Abschluss des Stromliefervertrages Zustande, die mit Zusendung bzw. Übermittlung der Vertragsbestätigung der EVK an den Kunden erfolgt. Eine Vertragsbestätigung oder im Fall der Ziffer 7.2 eine Mitteilung über die Ablehnung des Vertragsschluss übersendet EVK dem Kunden innerhalb einer Frist von 21 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Einganges des Angebotes bei der EVK. Die Vertragserstlaufzeit ergibt sich aus dem Vertragsblatt und ist Gegenstand des Angebotes des Kunden. Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um die Dauer der Vertragserstlaufzeit, maximal jedoch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum jeweiligen Vertragslaufzeitende.

3.2 Bei Umzug des Kunden innerhalb seines bisherigen Wohnortes wird der Strom- liefervertrag auf die neue Lieferadresse übertragen, wenn kein Netzbetreiberwechsel vorliegt und der Kunde der EVK mindestens zwei Wochen vor dem Wohnungswechsel seine neue Anschrift und die neue Zählernummer unter Nutzung des EVK Online-KundenCenter, brieflich oder per Telefax mitteilt (Mitteilungsobliegenheit). Wünscht der Kunde keine Übertragung des Stromliefervertrages auf die neue Lieferadresse, ist er verpflichtet, den Stromliefervertrag zwei Wochen vor dem Wohnungswechsel schriftlich zu kündigen. Andernfalls besteht der Stromliefervertrag über das Datum des Wohnungswechsels hinaus fort, mit der Folge, dass weitere Forderungen gegen den Kunden entstehen können. Bei Umzug des Kunden außerhalb seines bisherigen Wohnortes ist der Kunde verpflichtet, den Stromliefervertrag zwei Wochen vor dem Wohnungswechsel schriftlich zu kündigen. Andernfalls besteht der Stromliefervertrag über das Datum des Wohnungswechsels hinaus fort, mit der Folge, dass weitere Forderungen gegen den Kunden entstehen können. 

3.3 Die EVK ist berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Kunde fällige Stromrechnungen oder Abschlagszahlungen nicht oder teilwei- se nicht begleicht, weil bspw. Lastschriften wegen mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst wurden und der Kunde vorher von der EVK aufgefordert wurde, unverzüglich für ausreichende Kontodeckung Sorge zu tragen, oder b) der Kunde fällige Rechnungen oder Abschlagszahlungen nicht oder teilweise nicht begleicht, obwohl er eine Mahnung erhalten hat und die Einstellung der Belieferung mit einer Frist von vier Wochen angedroht wurde, oder c) der Kunde unbefugt Strom aus den Leitungen des Netzbetreibers entnimmt oder Eingriffe in die Messeinrichtungen vornimmt.

3.4 Bei Zahlungsverzug berechnet EVK Verzugskosten, z.B. Mahnkosten, Kosten für Sperrung und Entsperrung des Anschlusses. Deren jeweilige Höhe ist auf den Internetseiten der EVK veröffentlicht und kann über die EVK-Servicenummer erfragt werden.

3.5 Sollte die EVK zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt die Belieferung mit elektrischer Energie nicht aufnehmen können gleich aus welchem Grund (nachfolgend insgesamt „Hindernis“ genannt), erfolgt die Belieferung des Kunden gemäß § 36 EnWG durch das Energieversorgungsunternehmen, das in dem jeweiligen Netzgebiet die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführt. Sobald das Hindernis der Belieferung beseitigt ist, wird die Lieferung auf Grundlage dieses Vertrages durch die EVK durchgeführt. Vertragsbeginn ist dann abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1, Satz 2 das Datum der tatsächlichen Aufnahme der Belieferung.

3.6 Die EVK wird einen möglichen Lieferantenwechsel unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Bedingungen und Fristen unentgeltlich und zügig durchführen. 

4. Preise und Preisanpassungen/Steuern und hoheitlich veranlasste Abgaben 

4.1 Die vom Kunden zu zahlenden Grund- und Arbeitspreise setzen sich aus dem BasisEnergiepreis und den zusätzlichen Preisbestandteilen nach Ziffer

4.2 zusammen. Der BasisEnergiepreis wiederum setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen: Preis für die Beschaffung von Energie, Vertrieb und Kundenservice. 4.2 Zusätzlich zur Zahlung des Basis-Energiepreises ist der Kunde verpflichtet, der EVK Netznutzungsentgelte, Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten der EVK vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden –, die Konzessionsabgaben sowie die in den folgenden Ziffern 4.2.1 sowie 4.2.2 genannten Preisbestandteile in der jeweils gültigen Höhe zu erstatten.

4.2.1 Für den Bezug von Strom fallen demnach die Stromsteuer, gesetzlich veranlasste Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) i.V.m. der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV), die OffshoreHaftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV sowie die Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) an.

4.2.2 Ergänzend zu den in dieser Ziffer 4.2 aufgeführten Preisbestandteilen haben Kunden für den Bezug von Strom die Umsatzsteuer zu erstatten. 

4.2.3 Ändern sich die in dieser Ziffer 4.2 aufgeführten Preisbestandteile oder werden verpflichtende Abgaben (auch Steuern), Umlagen oder sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen, die unmittelbar das Vertragsverhältnis berühren, neu eingeführt oder fallen diese weg, verringern oder erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend.

4.2.4 Nähere Informationen zu Inhalt und Höhe dieser Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu finden. Die aktuellen Netzentgelte finden Sie auf der Homepage Ihres Netzbetreibers.

4.3 EVK verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Basis-Energiepreise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung nach Ziffer 4.1 Satz 2 maßgeblich sind. Diese Anpassung kann der Kunde gerichtlich gemäß § 315 Abs. 3 BGB überprüfen lassen. Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich die Änderung der in Ziffer 4.1 Satz 2 genannten Preiselemente. EVK wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens Kostensenkungen im Hinblick auf Anlass, Zeitpunkt und Umfang nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang wirksam 
werden wie Kostenerhöhungen. Dabei werden eventuelle Kostensenkungen mit eventuellen Kostenerhöhungen saldiert. EVK wird dem Kunden die Preisanpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von EVK in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

4.4 Eine mit dem Kunden vereinbarte Preisgarantie bezieht sich auf den in Ziffer 4.1 Satz 2 genannten Basis-Energiepreis. Eine Erhöhung dieses Basis-Energiepreises ist innerhalb der Laufzeit der Preisgarantie ausgeschlossen. Danach richtet sich die Anpassung des BasisEnergiepreises nach den Regelungen der Ziffer 4.3. 

5. Zählerstand

5.1 Die von der EVK gelieferte Elektrizität wird durch Messeinrichtungen bzw. Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz festgestellt.

5.2 Abrechnungsrelevante Zählerstände/Ablesedaten übernimmt die EVK vom zuständigen Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber. Gleichwohl ist der Kunde auf Verlangen der EVK verpflichtet, den Zählerstand abzulesen und mit Angabe des Ablesedatums der EVK schriftlich, brieflich oder in Textform mitzuteilen.

5.3 Werden die Messeinrichtungen von dem Kunden nach Aufforderung durch die EVK nicht abgelesen, kann die EVK auf Kosten des Kunden die Ablesung durchführen, einen Dritten mit der Ablesung beauftragen oder den Verbrauch schätzen. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der EVK Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

6. Abrechnung / Rechnungsstellung / Zahlung

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt brieflich oder bei Abschluss eines EVK Online- Energieproduktes und vereinbarter Nutzung des EVK Online-KundenCenters bzw. des OKC-Postfachs – ausschließlich in Textform. Auf Ziffern 8.3 und 8.4 dieser Vertragsbedingungen wird im Falle des Abschluss eines EVK-Online-Energieproduktes verwiesen.  Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nichts anderes vereinbart ist. Durch gesondert schriftlich zu schließende Vereinbarung kann abweichend von der Regelung in Ziffer 6.1, Satz 3, monatliche oder halb-  oder vierteljährliche Rechnungsstellung verabredet werden. Bei monatlicher Rechnungsstellung wird der jeweilige Lieferzeitraum endabgerechnet. Bei einer halb-, viertel-, oder jährlichen Abrechnung leistet der Kunde monatliche Abschlagszahlungen auf die jeweilige Rechnung der EVK. Die EVK wird dem Kunden die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der EVK angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

6.2 Das Angebot für eine Vereinbarung über eine monatliche, halb- oder vierteljähr- liche Abrechnung leitet die EVK dem Kunden auf gesonderte Nachfrage zu. Für die Bearbeitung und Erstellung einer unterjährigen Abrechnung (monatliche, halb- oder vierteljährliche Abrechnung) erhebt die EVK ein gesondertes Bearbeitungsentgelt, das dem Kunden von der EVK gesondert berechnet wird. Die Höhe des Bearbeitungsentgelts ergibt sich aus dem dem Kunden übermittelten Angebot. Dieses wird fällig mit Zugang der Angebotsannahme bei der EVK.

6.3 Abschlagszahlungen oder Zahlungen auf die jeweilige Rechnung werden nach entsprechender, vor Vertragsschluss getroffener Wahl des Kunden entweder im Wege des SEPA-Basislastschriftverfahrens (früheres Einzugsermächtigungsverfahrens) vom Konto des Kunden eingezogen oder vom Kunden mittels Einzelüberweisung auf das Konto der EVK überwiesen. 

6.4 Widerruft der Kunde sein  SEPA-Basislastschriftmandat so sind die Abschlagszahlungen sowie die Entgelte, die der Kunde aufgrund der Jahresrechnung schuldet, per Überweisung zur Fälligkeit zu entrichten.

6.5 Der Kunde hat der EVK diejenigen Kosten zu ersetzen, die durch eine Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung bzw. auch durch eine schuldhaft nicht eingelöste oder rückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden, die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.

7. Bonität

7.1 Zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erheben und übermitteln wir personenbezogene Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die mit der EVK zusammen arbeitenden Wirtschaftsauskunfteien. Auf Wunsch des Kunden teilt EVK dem Kunden Firma und Adresse der beauftragten Wirtschaftsauskunftei mit.

7.2 Falls die Bonitätsprüfung Negativmerkmale bezüglich des Zahlungsverhalten des Kunden aufweist oder Rückschlüsse auf ein negatives Zahlungsverhalten des Kunden zulässt, ist EVK berechtigt, von einem Vertragsschluss abzusehen. In diesem Fall erhält der Kunde von EVK eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung, mit der der Vertragsschluss abgelehnt wird.

8. EVK Online-KundenCenter und Serviceleistungen

8.1 Sofern die EVK ein Online-KundenCenter zur Verfügung stellt, muss der Kunde bei Abschluss von Online-Produkten das Online-KundenCenter der EVK nutzen. Hierfür gelten die nachstehenden Bedingungen.

8.2 Die Kundenkorrespondenz wird online mittels des EVK Online-KundenCenters unter Nutzung des im EVK Online-KundenCenter für den Kunden angelegten Postfachs (OKCPostfach) sowie per E-Mail abgewickelt, soweit sich aus diesen ergänzenden Bedingungen nichts anderes ergibt (wie z.B. briefliche Mitteilung bei  Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom/Vertragsbedingungen, Ziffer 11.5). Aus diesem Grunde muss der Kunde bei Nutzung des EVK Online-KundenCenters bei Vertragsabschluss eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Die EVK behält sich vor, die Korrespondenz schriftlich, ohne Verwendung von E-Mails d.h. brieflich, abzuwickeln.

8.3 Der Kunde hat alle Services rund um den Stromliefervertrag im EVK Online- KundenCenter selbst durchzuführen. Dazu wird dem Kunden ein Online-Kundenkonto mit Log-In Bereich zur Verfügung gestellt. Zudem richtet EVK für den Kunden ein persönliches Online-Postfach (OKC-Postfach) ein, in das liefervertragsrelevante Mitteilungen eingestellt werden. Der Kunde erhält zeitgleich mit der Einstellung der Mitteilung in sein OKC-Postfach eine entsprechende E-Mailnachricht an die vom Kunden angegebene EMailadresse, dass eine neue Mitteilung für ihn in seinem OKC-Postfach zum Abruf bereit liegt. Die Kundenkorrespondenz geht dem Kunden mit Einstellung der jeweiligen Mitteilung in sein OKC-Postfach zu. Die Belieferung mit Strom zu den Online-Bedingungen kann vom Kunden unter www.ev-kranenburg.de beauftragt werden. Eine Registrierung im Online-KundenCenter ist bei Online-Produkten Vertragsbedingung; der Kunde kann keine Deregistrierung vornehmen.

8.4 Der Kunde erhält Rechnungen durch deren Einstellung im pdf-Format in sein OKCPostfach. Die Rechnung gilt dem Kunden als zugegangen, sobald EVK diese im OKC-Postfach einstellt und dem Kunden hierüber eine Mitteilung im Sinne der Ziffer 8.3 übermittelt wurde. Auf gesonderte textliche Anforderung des Kunden erfolgt auch bei Abschluss eines EVK-Online-Produktes eine briefliche Versendung sämtlicher Kundenkorrespondenz einschl. der Rechnung. EVK ist bei der Anforderung eines brieflichen Versands durch den Kunden berechtigt, für den brieflichen Versand ein Bearbeitungsentgelt zu erheben. 
Allgemeine Die Höhe des Bearbeitungsentgelts wird dem Kunden rechtzeitig vor dessen Berechnung zusammen mit einem entsprechenden Hinweis zur Nutzung der zusatzkostenfreien Online-Kundenkorrespondenz mitgeteilt.

8.5 Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegebenwerden und sind vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern.

8.6 Der Kunde hat der EVK etwaige Änderungen in Bezug auf die Angaben, die er beim Vertragsabschluss gemacht hat, unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse. Änderungen der Kontoverbindung hat der Kunde vor deren Wirksamwerden unter Nutzung des EVK OnlineKundenCenter der EVK mitzuteilen. Auf die Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden (Ziffer 3.3) wird ausdrücklich hingewiesen.

9. Bonuszahlung

Soweit die EVK bei Vertragsabschluss eine Bonuszahlung mit dem Neukunden vereinbart hat, gelten folgende Regelungen: Die einmalige Bonuszahlung erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis entsprechend der vereinbarten Vertragserstlaufzeit ununterbrochen bestanden hat. Der Bonus wird dem Kunden nach Ablauf dieser Vertragserstlaufzeit mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben und verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von der EVK beliefert wurde. Die Höhe des Bonus wird auf Basis des tatsächlich abgerechneten Jahresverbrauchs berechnet. Die EVK kann die Bonuszahlung mit fälligen Zahlungsrückständen des Kunden verrechnen.

10. Haftung

10.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung durch Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses gilt § 6 Abs. 3 Satz 1  StromGVV entsprechend; dieser lautet: Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmä- ßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Grundversorger von der Leistungspflicht befreit. Hinweis: Wenden Sie sich bei Störungen daher an den örtlichen Netzbetreiber.

10.2 Im Übrigen haftet die EVK vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.3 nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EVK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die EVK haftet auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf), bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Versorgungsver- hältnisses vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

10.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Sonstige Bedingungen

11.1 Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die Regelungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ in der jeweils gültigen Fassung (derzeit aktueller gültiger Stand: Fassung vom 26.10.2006). Die StromGVV kann bei der EVK eingesehen, von der EVK kostenlos angefordert oder im Internet unter www.ev-kranenburg.de abgerufen werden.

11.2 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.3 Gerichtsstand ist – soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist – Kleve. Hinweis: Zum Begriff des Verbrauchers siehe Ziffer 12.1 Im Übrigen gilt § 22 Strom GVV in entsprechender Anwendung.

11.4 Die EVK ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers der EVK in diesen Vertrag, der nicht mit der EVK im Sinne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats schriftlich zu kündigen.

11.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom/Vertragsbedingungen können geändert werden. Ehe solche Änderungen wirksam werden, wird EVK mindestens 6 Wochen vor ihrem beabsichtigten Wirksamwerden den Kunden zumindest durch briefliche Mitteilung unterrichten und um entsprechende Zustimmung des Kunden nachsuchen. Ändert EVK diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom/Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde dem widersprechen oder steht dem Kunden ein auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bezogenes Sonderkündigungsrecht zu. Der Widerspruch des Kunden oder die Kündigung sind innerhalb von einem Monat ab Zugang der brieflichen Mitteilung über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom/Vertragsbedingungen beim Kunden von diesem in Textform zu erklären. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht und macht der Kunde auch nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom Vertragsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden als genehmigt, wenn der Kunde die nächste, auf den Zeitpunkt des Zugangs der brieflichen Mitteilung über die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom Vertragsbedingungen fällig werdende Zahlung (Abschlagszahlung bzw. Zahlung auf einen Rechnungsbetrag) leistet. EVK wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folgen, auf sein Widerspruchsrecht und auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweisen.

11.6 Die ab dem 25.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO in Verbindung mit dem überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetz BDSG bilden die gesetzlichen Grundlagen, welche die EVK zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei ihren geschäftlichen Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der vorgenannten Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten des Kunden finden Sie unter www.ev-kranenburg.de

12. Streitbeilegung

12.1 Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an  unseren Verbraucherservice per Post (EVK Energieversorgung Kranenburg GmbH, Große Straße 33, 47559 Kranenburg), telefonisch (0 28 26) 99 95 82-0, kostenfrei) oder per E-Mail (verbraucherservice@ev-kranenburg.de) gerichtet werden. Bezieht der Kunde Energie als Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB) gelten für ihn ergänzend die Regelungen in den Ziffern 12.2 und 12.3.

12.2 Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
030 22480-500 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) Telefax: 030 22480-323 E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

12.3 Schlichtungsstelle Energie

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die EVK ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie e.V. verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0
Fax: 030 / 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

12.4 Verbraucherstreitbeilegung für die Bereiche Wasser, (Fern-) Wärme und Energiedienstleistung

Unser Unternehmen nimmt in den Bereichen Wasser, (Fern-) Wärme und Energiedienstleistungen an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. 

12.5 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Der Kunde als Verbraucher im Sinne des §13 BGB hat die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung seiner Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

13. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

EVK Energieversorgung Kranenburg GmbH
Große Straße 33
47559 Kranenburg
Fax: (0 28 26) 99 95 82-9
E-Mail: service@ev-kranenburg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite www.ev-kranenburg.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/ Strom/Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Erläuterung der Folgen

Ein Widerruf bedeutet für Sie, dass je nach Eingangszeitpunkt Ihres Widerrufs unterschiedliche Folgen zu bedenken sind. Mit Ihrer Bestellung haben Sie die EVK Energieversorgung Kranenburg GmbH bevollmächtigt, in Ihrem Namen die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energielieferanten unwiderruflich auszusprechen. Die Kündigung spricht die EVK in der Regel umgehend nach Eingang Ihrer Bestellung aus. Diese Kündigung kann von der EVK nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn Sie in dieser Phase Ihre Bestellung widerrufen und keinen neuen Lieferanten mit der Energielieferung beauftragt haben, wird die Energielieferung nach Ablauf Ihres bisherigen Energieliefervertrages von Ihrem örtlichen Grundversorger übernommen. Erfolgt Ihr Widerruf nachdem der zuständige Netzbetreiber uns die Netznutzung Ihrer Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, wird die EVK unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen Ihre Lieferstelle wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum von EVK gelieferte Energiemenge wird Ihnen von der EVK in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch EVK endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Energielieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Energielieferung von Ihrem örtlichen Grundversorger übernommen.


Ihre EVK Energieversorgung Kranenburg GmbH
                                                             Stand: 01.11.2019

Widerrufsrecht