Gasumlage entfällt

Ab dem 1. Oktober sollte die sogenannte Gasumlage eingeführt werden. Diese Umlage entfällt. Alle Informationen zum Thema sowie weitere Themen zur aktuellen Energieversorgung lesen Sie hier.


Gasumlage entfällt

Die Bundesregierung hat die Gasumlage wieder zurückgenommen. Dennoch sind einige Änderungen der Gasabrechnung ab 1. Oktober zu beachten: Die neu eingeführte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Ct/kWh (netto) sowie die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 Ct/kWh (netto) bleiben bestehen, die Mehrwertsteuer auf Gas wird von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Änderungen werden natürlich in Ihrer Rechnung berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die MwSt-Senkung erst im Verlauf des Oktobers 2022 mit Rückwirkung auf den 1.10.2022 in Kraft gesetzt werden soll.

Die Gasumlage

  • Gasumlage § 26 EnSiG (entfällt)

Diese Gasumlage entfällt.

  • Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (neue Umlage ab 1. Oktober 2022)

Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen wurde u.a. vorgesehen, dass Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, insbesondere zur Gewährleistung der Erreichung der Gasspeicherfüllstände entstehen, auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet umgelegt werden können. Dies führt zu einer neuen Umlage, die letztendlich dem Kunden weitergegeben werden kann.

  • Bilanzierungsumlage Gas (besteht bereits seit 1. Oktober 2015)

Die Bilanzierungsumlage wurde erstmalig ab dem 1.Oktober 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 zu decken. Die Bilanzierungsumlage hat die bestehende Regelenergieumlage abgelöst und wird vom gesamtdeutschen Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) festgelegt und über die Energieversorger an alle Endverbraucher belastet.


04.10.2022 - 16:13 Uhr
Kategorie: Neuigkeiten EVK


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