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Info & Service

Hier finden Sie alle Informationen und Materialien rund um die EVK, die Produkte und Dienstleitungen.

Unser Servicebüro

Ihr Ansprechpartner vor Ort in unserem Servicebüro

Besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten im neuen Servicebüro mitten in Kranenburg. Sie finden uns in den modern gestalteten Beratungsräumen, Große Straße 33. Dort erhalten Sie in einer sehr angenehmen Atmosphäre Ihre ausführliche, individuelle Beratung rund um die Möglichkeiten der Energieversorgung durch die EVK.

Zudem informieren wir Sie natürlich über aktuelle Entwicklungen, neue Angebote und Serviceleistungen für Sie hier in Kranenburg.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Kontaktdaten

Energieversorgung Kranenburg GmbH

Große Str. 33
47559 Kranenburg

Telefon: 0 28 26 – 99 95 82 – 0
Fax: 0 28 26 – 99 95 82 – 9
E-Mail: service@ev-kranenburg.de

Sie erreichen uns zu unseren Öffnungszeiten im Servicebüro.

Unsere Öffnungszeiten

Für Sie vor Ort erreichbar!

Montag: 9:30 – 12:30 Uhr

Dienstag: geschlossen

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 9:30-12.30 und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 9:30-12.30Uhr

Am ersten Samstag im Monat: 9:30 – 12:30 Uhr

Telefonisch sind wir Montag bis Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr erreichbar.

Bankverbindungen

Bitte geben Sie bei Ãœberweisungen immer Ihre Kundennummer an, damit Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

Volksbank Kleverland
IBAN:         DE97 3246 0422 1200 4000 18
BIC-Code:   GENODED1KLL

Sparkasse Rhein Maas
IBAN:         DE84 3245 0000 0005 1250 00
BIC-Code:   WELADED1KLE

E-Bikes

Elektrofahrrad – umweltschonend und lärmfrei

Radfahren macht Spaß, fördert die Gesundheit, ist preisgünstig und schützt die Umwelt. Am schnellsten und bequemsten sind Sie mit einem Elektrofahrrad (E-Bike) unterwegs – das Sie zuhause oder an unseren Ladesäulen mit miteinander Strom aufladen können.

In Kranenburg und Umgebung haben wir insgesamt 3 Ladesäulen für Sie errichtet. An den folgenden Stellen können Sie Ihr E-Bike kostenlos aufladen.

Neuigkeiten

Sparen mit der EVK!

Sichern Sie sich 892,50 Euro Bonus auf Ihren EVK-Hausanschluss!

Egal, ob sie jetzt Ihr Eigenheim bauen oder eine Alternative zu Ihrer Heizung suchen: Die Entscheidung für ein Erdgas-Heizsystem ist immer die richtige Wahl.

Entscheiden Sie sich für einen neuen Erdgas-Hausanschluß in Verbindung mit einem Gasliefervertrag bei der Energieversorgung Kranenburg über eine Laufzeit von drei Jahren und erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 892,50 Euro (750 Euro netto).

Alle Informationen rund um Ihren Gas-Hausanschluß erhalten Sie bei:

Georg Schiffer

Telefon: 0 28 23/ 93 10-145

E-mail: georg.schiffer@stadtwerke-goch.de

Zählerstandsmitteilung

Ableseportal

Sie haben  eine Ablesekarte von uns erhalten und möchten Ihren Zählerstand zur Jahresverbauchsabrechnung online mitteilen?

Dies ist über unser Ableseportal schnell, einfach und bequem möglich. Nutzen Sie zum Login bitte die Zählernummer und die Ablesenummer. Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Ablesekarte.

Bitte beachten Sie: Da im System jeder Zähler einzeln betrachtet wird, ist pro Zähler ein Login notwendig.

Bitte wählen Sie hier, für welchen Zähler Sie uns einen Stand mitteilen möchten.

Stromzähler

Gaszähler

Aktuelle Energielage

Hier halten wir Sie mit Neuigkeiten und Tipps zur aktuellen Lage am Energiemarkt auf dem Laufenden.

Die aktuelle Lage auf dem Energiemarkt ist eine historische Ausnahmesituation, die es in dieser Form bisher noch nicht gegeben hat.

Die Beschaffungspreise für Energie haben sich vervielfacht, und eine Prognose über die weitere Entwicklung ist schwierig. Dies stellt sowohl Energieversorger als auch Verbraucher vor besondere Herausforderungen.

Wir tragen Ihnen hier aktuelle Informationen zusammen und versuchen Ihnen einen kompakten Überblick für Sie als Privatperson zu verschaffen.

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Stand: 18. Januar 2023

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Maßnahmen zur Entlastung

Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekunden

Der Bund entlastet Kunden mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG). Die Preisbremsen bilden den Schwerpunkt der Entlastungsmaßnahmen und sollen den steigenden Energiepreisen entgegenwirken. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Entlastungsbeträge der Gas- /Wärme- und Strompreisbremse werden unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

1. Stufe: Soforthilfe

Die Einmalzahlung gilt für alle Kunden, bei denen der Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt, zum Beispiel Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen. Soweit möglich werden unabhängig von ihrem Jahresverbrauch z.B. auch Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen einbezogen. Der Bund wird deshalb die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Wärme übernehmen. Wie Sie die Entlastung durch die Soforthilfe im Dezember erhalten, hängt von der von Ihnen gewählten Zahlungsmethode ab:

SEPA-Mandat:

Sie haben uns ein SEPA-Mandat erteilt und wir buchen jeden Monat bequem Ihren Abschlag von Ihrem Konto ab? Dann müssen Sie nichts weiter tun. Im Dezember 2022 wird der Abschlag für Gas und Wärme nicht von Ihrem Konto abgebucht. Bedenken Sie, dass diese Entlastung nur für Erdgas und Wärme gilt. Sollten Sie noch Strom beziehen, bleiben die Abschläge hierfür auch im Dezember unverändert. Ab Januar buchen wir den monatlichen Abschlag wieder wie gewohnt ab.

Dauerauftrag:

Sie haben einen Dauerauftrag eingerichtet, um den monatlichen Abschlag an uns zu zahlen? Dann wird auch im Dezember 2022 der Abschlagsbetrag für Erdgas und Wärme an uns überwiesen. Selbstverständlich wird diese Zahlung in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. Sollten Sie keine Abbuchung für Erdgas und Wärme im Dezember 2022 wünschen, müssen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend ändern. Falls der Dauerauftrag für den Abschlagsbetrag für Erdgas und Wärme trotzdem ausgeführt wird, sind wir nicht zur Rücküberweisung verpflichtet. Die Zahlung wird im Zuge der nächsten Abrechnung verrechnet. Die Soforthilfe Dezember wird auf Ihrer nächsten Rechnung ausgewiesen.

Monatliche Ãœberweisung:

Sie überweisen Ihren Abschlag immer selbst? Im Dezember 2022 müssen Sie für Erdgas und Wärme keinen Abschlag überweisen. Überweisen Sie den Abschlagsbetrag für Erdgas und Wärme trotzdem, sind wir nicht zur Rücküberweisung verpflichtet. Die Zahlung wird im Zuge der nächsten Abrechnung verrechnet. Die Soforthilfe Dezember wird auf Ihrer nächsten Rechnung ausgewiesen.

2. Stufe: Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden die Entlastungsbeträge rückwirkend für Januar und Februar 2023 angerechnet. Das beschlossene Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) sieht vor, den Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden wird der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs liegen.

Das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) wurde ebenfalls beschlossen. Dabei werden zwei Kundengruppen unterschieden:

a. Haushalte, Privatkunden und kleine sowie mittlere Unternehmen – Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh

b. Industrie – Jahresverbrauch über 1,5 GWh/a

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